Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von HB Consulting, Marcel Holterbork, Lindenstraße 28, 59348 Lüdinghausen, E-Mail: marcel@h-b-consulting.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erforderliche Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfall diesen AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich ausdrücklicher Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsart
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Social Media, Content-Erstellung, Reichweitenaufbau und allgemeine Marketingberatung für Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag. 2.2 Sofern ausdrücklich Werkleistungen vereinbart werden, erfolgt nach Übergabe die Abnahme. Andernfalls handelt es sich um Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist. 2.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt nach anerkannten Regeln und gängiger Praxis. Bei der Durchführung ist er in der Einteilung von Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung frei; die Abstimmung mit dem Auftraggeber bleibt unberührt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge (z. B. Werbekonten, Business-Manager, Tracking-Tools) vollständig, richtig und fristgerecht bereit. 3.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkungen verlängern Fristen angemessen; eine Haftung des Auftragnehmers hieraus ist ausgeschlossen.
4. Vergütung, Auslagen und Werbebudgets
4.1 Die Vergütung wird individuell vereinbart; sie ist nach Rechnungszugang binnen 14 Kalendertagen fällig. Bei laufenden Leistungen kann monatlich abgerechnet werden (§ 614 BGB). 4.2 Werbebudgets/Ad-Spend sind nicht Teil der Vergütung und werden ausschließlich vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner der Plattformen (z. B. Meta, Google, TikTok). Legt der Auftragnehmer Kosten aus, sind diese zzgl. angemessener Handling-Pauschale zu erstatten. 4.3 Notwendige Fremdkosten (Stock-Material, Schriften, Lizenzen, Übersetzungen, Tools, Versand, Reisekosten) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
5. Zahlungsverzug und außerordentliche Kündigung
5.1 Gerät der Auftraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten. 5.2 Zahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. 5.3 In diesem Fall darf der Auftragnehmer die gesamte bis Vertragsende noch ausstehende Vergütung sofort fällig stellen, abzüglich ersparter Aufwendungen. 5.4 Gesetzliche Ansprüche (insb. Verzugszinsen § 288 BGB; im B2B 9 Prozentpunkte über Basiszins sowie 40 € Pauschale) bleiben unberührt.
6. Leistungsänderungen, Mehrleistungen, Korrekturschleifen
6.1 Änderungs- und Ergänzungswünsche („Change Requests“) bedürfen der Textform und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung. Sie können Termine und Preise ändern. 6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Deliverable enthalten; weitere Anpassungen erfolgen nach Aufwand.
7. Freigaben, Prüfpflichten und Genehmigungsfiktion
7.1 Der Auftragnehmer legt Entwürfe/Ads/Creatives zur Freigabe vor. Der Auftraggeber prüft binnen 5 Werktagen und erteilt Freigabe oder begründete Ablehnung. 7.2 Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben („Genehmigungsfiktion“). 7.3 Für nach Freigabe erteilte Änderungen gelten Ziff. 6 (Mehrleistungen).
8. Rechte an Materialien des Auftraggebers, Compliance, Freistellung
8.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er an gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Musik etc.) die erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. 8.2 Der Auftraggeber ist für rechtliche Anforderungen an Inhalte verantwortlich (u. a. Kennzeichnung von Werbung, Wettbewerbs-/Heilmittel-/Jugendschutzrecht, Branchen-Sonderregeln). Der Auftragnehmer ersetzt keine Rechtsberatung. 8.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch Inhalte/Anweisungen des Auftraggebers resultieren.
9. Referenznennung und Veröffentlichungsrechte
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber, dessen Kennzeichen (Name, Logo, Marken) sowie Projekte uneingeschränkt als Referenz zu verwenden. Dies umfasst die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen auf Website, Social Media, in Präsentationen, Drucksachen, Vorträgen und sonstigen Werbemitteln des Auftragnehmers. 9.2 Der Auftraggeber räumt hierfür die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Eine vorherige Zustimmung ist nicht erforderlich, es sei denn, Informationen sind ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet.
10. Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Sämtliche Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Werbekampagnen, Anzeigenkonten-Setups, Creatives, Codes, Dateien und sonstige Arbeitsergebnisse („Arbeitsergebnisse“) verbleiben – soweit rechtlich möglich – im Eigentum bzw. im ausschließlichen Nutzungsrecht des Auftragnehmers. 10.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Vertragszweck. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Vergütungen. 10.3 Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeitsergebnisse zu sperren, zu löschen oder anderweitig zu verwerten. Eine Weiternutzung durch den Auftraggeber bedarf ausdrücklicher Zustimmung. 10.4 Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen/arbeitsfähigen Dateien, Rohdaten, Projektdateien oder vollständigen Kampagnen-Setups besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 10.5 Rechte an Werbekonten, Pixeln, Datenfeeds und vergleichbaren Setups verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
11. Plattformen, Performance-Disclaimer und Haftungsbeschränkungen
11.1 Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Richtlinien, Algorithmen, Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen von Drittplattformen (z. B. Meta, Google, TikTok). Hieraus resultierende Einschränkungen/Mehrkosten/Verzögerungen begründen keine Haftung. 11.2 Keine Erfolgsgarantie: Prognosen, Benchmarks und KPIs sind unverbindlich; Markt-, Wettbewerbs- und Plattformfaktoren können Ergebnisse jederzeit beeinflussen. 11.3 Ziff. 6.1 gilt entsprechend für Folgewirkungen von Plattformänderungen (Termine/Preise).
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen vertraulich und verpflichtet hierzu auch Mitarbeiter/Unterauftragnehmer. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt. 12.2 Der Auftragnehmer beachtet die anwendbaren Datenschutzvorschriften (insb. DSGVO, BDSG). Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
13. Aufrechnung/Zurückbehaltung, Abwerbeverbot, Übertragung
13.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter/Unterauftragnehmer des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beauftragen, es sei denn mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers. 13.3 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfristen werden individuell vereinbart. 14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 14.3 Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer überlassene Unterlagen nach Wahl des Auftraggebers zurück oder vernichtet sie; elektronische Daten werden gelöscht (ausgenommen gesetzliche Aufbewahrungspflichten). Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die Löschung schriftlich.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 15.2 Gerichtsstand – sofern zulässig – ist der Sitz des Auftragnehmers; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 15.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage/Marktgegebenheiten) mit angemessener Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Bestandskunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Zustimmung als erteilt; widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der Auftragnehmer kann den Vertrag in diesem Fall zum geplanten Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.